Ab sofort können Jugendliche in ganz Deutschland den Führerschein AM schon mit 15 machen.
Das entsprechende Gesetz dafür trat am 28.7.2021 in Kraft.
Bisher wurde der Führerschein ab 15 nur in dem Bundesland in dem er ausgestellt wurde anerkannt.
So wurde zum Beispiel das Fahren in anderen als dem ausstellenden Bundesland als Fahren ohne Fahrerlaubnis beurteilt – solange der Fahrer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
Neu: Führerscheinklasse AM mit Schlüsselziffer 195 Die Fahrerlaubnis der Klasse AM wird für Führerscheinneulinge mit der geänderten Schlüsselziffer 195 erteilt, das heißt mit Auflage zu der Klasse AM, dass diese bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland gilt.
Die Auflage entfällt automatisch, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Wichtig: Fahrten ins Ausland sind somit bis zum 16. Lebensjahr damit verboten!