Mit dem neuen "Fahreignungsregister" (FAER) wird das Verkehrszentralregister (VZR)
und mit dem "Fahreignungs-Bewertungssystem" das "Mehrfachtäter-Punktsystem" abgelöst.
Das neue Fahreignungsregister startet am 1. Mai 2014.
Das Register wird einfacher, gerechter und transparenter; die Verkehrssicherheit wird erhöht.
Die Regelungen wurden zuletzt im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vereinbart.
Das Gesetz wurde am 30. August 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet, die erforderliche Verordnung
am 11. November 2013.