Hallo, hallo, Motorradfreunde,
ein ganzes Jahr ist wieder mal sehr schnell rum.
Was wollen wir Pfingsten 2025 nun wieder tun?
Ein Bikerausflug wäre gut und gerissen.
Aber wann, mit wem und wohin sollte man wissen?
City-Fahrschule hat immer eine Antwort.
Überlegst nur kurz und meldest dich dort?
Wann: Abfahrt: 06.06.2025 09:00 Uhr
Wo: City-Fahrschule Balingen-Stadtmitte (Treffen 8:00 Uhr vollgetankt)
Wohin: Hotel Senoner *** in Spinges Mühlbach
Wie lange: Rückfahrt: 09.06.2025 9:00 Uhr
Alle weiteren Infos und ein paar Fotos findet Ihr hier.
Ab sofort können Jugendliche in ganz Deutschland den Führerschein AM schon mit 15 machen.
Das entsprechende Gesetz dafür trat am 28.7.2021 in Kraft.
Bisher wurde der Führerschein ab 15 nur in dem Bundesland in dem er ausgestellt wurde anerkannt.
So wurde zum Beispiel das Fahren in anderen als dem ausstellenden Bundesland als Fahren ohne Fahrerlaubnis beurteilt – solange der Fahrer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
Neu: Führerscheinklasse AM mit Schlüsselziffer 195 Die Fahrerlaubnis der Klasse AM wird für Führerscheinneulinge mit der geänderten Schlüsselziffer 195 erteilt, das heißt mit Auflage zu der Klasse AM, dass diese bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland gilt.
Die Auflage entfällt automatisch, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Wichtig: Fahrten ins Ausland sind somit bis zum 16. Lebensjahr damit verboten!
Für die Führerscheinklassen A1 und B196 steht ab sofort ein neuer
Kymco Like II S 125i CBS Roller zur Verfügung.
Besonders in sportlicher Hinsicht setzt der LIKE S neue Maßstäbe in seiner Klasse. Denn seine horizontal gelagerte Motoraufhängung ermöglicht dem Scooter eine optimale Balance zwischen Stabilität und Wendigkeit in jeder Fahrlage. Dazu überzeugt der LIKE S mit intelligent konzipierten Komponenten, wie dem gänzlich überarbeiteten LED-Lichtsystem und praktischen Details, wie einem großzügigen Staufach unter der Sitzbank. Diese Kombination macht den LIKE S zum perfekten Roller für einen sportlichen Fahrspaß.
Seit Ende Dezember 2019 besteht die Möglichkeit mit Deinem Autoführerschein Motorräder der Klasse A1 zu fahren. Das besondere hierbei? Es muss keine Prüfung ableget werden! Es reicht lediglich eine kurze Ausbildung in unserer Fahrschule. Mit diesem Ausbildungsnachweis bekommst du dann Deinen neuen Führerschein!
Die Voraussetzungen für den B196 Führerschein:
- Vorbesitz der Klasse B (mindestens 5 Jahre)
- Mindestalter von 25 Jahren
- Eine theoretische und praktische Schulung:
- 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und
- 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht
Es ist keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!
So bekommst Du deinen B196 Führerschein:
Absolviere die Ausbildung für den B196 Führerschein in einer unserer Fahrschulen in Balingen oder Frommern. Mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passfoto kannst Du auf dem Amt den neuen Führerschein beantragen.
Solltest Du Fragen zu dem B196 Führerschein haben, kannst Du uns gerne jederzeit anrufen oder kontaktieren.
E-Leichtkrafträder und 125 cm³ Motorräder fahren ohne Prüfung.
Die im Verordnungsentwurf beschriebene Definition der Klasse A1 schließt das Führen von E-Leichtkrafträdern mit ein.
Kupplung und Schaltung beherrschen, aber ... Wegfall Automatik Eintrag
Am 28. November 2019 informierte Ministerialrätin Renate Bartelt-Lehrfeld, Leiterin Referat StV11, dass die EU-Kommission dem deutschen Wunsch nach Erleichterungen bei der Automatikregelung zugestimmt hat.
Somit ist nun amtlich: Eine auf einem Pkw ohne Kupplungspedal abgelegte praktische Fahrerlaubnisprüfung führt künftig nicht mehr in jedem Fall zu einer Beschränkung der Fahrerlaubnis im Sinne der aktuellen Fassung des § 17 Absatz 6 FeV.
Die Bestimmung passt nicht mehr in das Zeitalter des Elektrofahrzeugs und wird wohl in absehbarer Zeit ergänzt werden:
Wer auf einem Pkw ohne Kupplung geprüft wurde, aber
- während mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen mit Kupplungspedal geschult wurde und
- in einem mindestens 15-minütigen Fahrtest die Beherrschung eines Schaltwagens mit Kupplungspedal nachgewiesen hat,
erhält einen Führerschein ohne die beschränkende Schlüsselzahl 78. Schulung und Test liegen in der Hand der Fahrschule, die beides bescheinigen muss.
An die Stelle der bisherigen dreißigminütigen zusätzlichen „Schalt-Prüfung“ durch eine Technische Prüfstelle tritt also der Fahrtest der Fahrschule. Und nur wenn die Schulung und das Bestehen des Tests durch eine rechtsverbindliche Unterschrift der Fahrschule auf einer entsprechenden Bescheinigung dokumentiert wurde, darf die Fahrerlaubnisbehörde auf den Eintrag der Schlüsselzahl 78 verzichten.
>> Hier die Pressemiteilung der Verkehrsministeriums Baden-Württemberg
Am 28. November 2019 informierte Ministerialrätin Renate Bartelt-Lehrfeld, Leiterin Referat StV11, dass die EU-Kommission dem deutschen Wunsch nach Erleichterungen bei der Automatikregelung zugestimmt hat.
Somit ist nun amtlich: Eine auf einem Pkw ohne Kupplungspedal abgelegte praktische Fahrerlaubnisprüfung führt künftig nicht mehr in jedem Fall zu einer Beschränkung der Fahrerlaubnis im Sinne der aktuellen Fassung des § 17 Absatz 6 FeV.
Die Bestimmung passt nicht mehr in das Zeitalter des Elektrofahrzeugs und wird wohl in absehbarer Zeit ergänzt werden:
Wer auf einem Pkw ohne Kupplung geprüft wurde, aber
- während mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen mit Kupplungspedal geschult wurde und
- in einem mindestens 15-minütigen Fahrtest die Beherrschung eines Schaltwagens mit Kupplungspedal nachgewiesen hat,
erhält einen Führerschein ohne die beschränkende Schlüsselzahl 78. Schulung und Test liegen in der Hand der Fahrschule, die beides bescheinigen muss.
An die Stelle der bisherigen dreißigminütigen zusätzlichen „Schalt-Prüfung“ durch eine Technische Prüfstelle tritt also der Fahrtest der Fahrschule. Und nur wenn die Schulung und das Bestehen des Tests durch eine rechtsverbindliche Unterschrift der Fahrschule auf einer entsprechenden Bescheinigung dokumentiert wurde, darf die Fahrerlaubnisbehörde auf den Eintrag der Schlüsselzahl 78 verzichten.
>> Hier die Pressemiteilung der Verkehrsministeriums Baden-Württemberg
Mit dem neuen "Fahreignungsregister" (FAER) wird das Verkehrszentralregister (VZR)
und mit dem "Fahreignungs-Bewertungssystem" das "Mehrfachtäter-Punktsystem" abgelöst.
Das neue Fahreignungsregister startet am 1. Mai 2014.
Das Register wird einfacher, gerechter und transparenter; die Verkehrssicherheit wird erhöht.
Die Regelungen wurden zuletzt im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vereinbart.
Das Gesetz wurde am 30. August 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet, die erforderliche Verordnung
am 11. November 2013.