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Einladung Motorradausflug nach Vals, Südtirol 2024
14 Jan 2024

Einladung Vals 2024 Motorradausflug

Hallo, hallo, Motorradfreunde,

Ein ganzes Jahr ist wieder mal sehr schnell rum.
Was wollen wir Fronleichnam 2024 nun wieder tun?

Ein Bikerausflug wäre gut und gerissen.
Aber wann, mit wem und wohin sollte man wissen?

City-Fahrschule hat immer eine Antwort. Überlegst nur kurz und meldest dich dort?

Wann: 30.05.2024 09:00 Uhr 

Wo: City-Fahrschule Balingen-Stadtmitte (Treffen 8:00 Uhr vollgetankt)

Wohin: Alpenhotel Schönwald*** in Vals, Südtirol/Italien

Wie lange: Rückfahrt: 02.06.2024 9:00 Uhr

Alle weiteren Infos und ein paar Fotos findet Ihr hier.

Moped-Führerschein ab 15 für alle!
05 Aug 2021

Ab sofort können Jugendliche in ganz Deutschland den Führerschein AM schon mit 15 machen.
Das entsprechende Gesetz dafür trat am 28.7.2021 in Kraft.

Bisher wurde der Führerschein ab 15 nur in dem Bundesland in dem er ausgestellt wurde anerkannt.
So wurde zum Beispiel das Fahren in anderen als dem ausstellenden Bundesland als Fahren ohne Fahrerlaubnis beurteilt – solange der Fahrer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.

Neu: Führerscheinklasse AM mit Schlüsselziffer 195 Die Fahrerlaubnis der Klasse AM wird für Führerscheinneulinge mit der geänderten Schlüsselziffer 195 erteilt, das heißt mit Auflage zu der Klasse AM, dass diese bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland gilt.

Die Auflage entfällt automatisch, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Wichtig: Fahrten ins Ausland sind somit bis zum 16. Lebensjahr damit verboten!

Freie Plätze - theoretischer Unterricht
10 May 2020

Ab Montag, 11. Mai dürfen wir wieder theoretischen und praktischen Unterricht anbieten.
Aufrgund der strengen Hygiene-Verordnung ist der theoretische Unterricht derzeit leider nur in kleinen Gruppen möglich.

Wenn Ihr am Unterricht teilnehmen wollt, meldet euch bitte vorher bei uns telefonisch an.
 

Freie Plätze in Balingen:

Dienstag 25.05.21 9
Donnerstag 26.05.21 10
   

Freie Plätze in Frommern:

Montag 24.05.21 Feiertag
Mittwoch 26.05.21 9
   
Fahrschulen dürfen ab 11. Mai 2020 vollumfänglich wieder öffnen
07 May 2020

Seit heute steht fest, dass die Fahrschulen in Baden-Württemberg ab Montag, den 11. Mai 2020 unter Einhaltung nachfolgenden beschriebenen Hygienevorschriften den Unterricht wieder aufnehmen dürfen. Die Erlaubnis bezieht sich auf theoretischen und praktischen Unterricht in allen Klassen.

Ebenso wird es wieder möglich sein beim TÜV die Prüfung abzulegen.

Hier die Bestätigungsmail des baden-württembergischen Verkehrsministeriums:

 

 

Hier noch Infos zu den Hygieneauflagen während der Unterrichts:

Befristete Sonderregelungen für Berufskraftfahrer
25 Mar 2020

Vor dem Hintergrund der Verbreitung des Coronavirus hat die Bundesregierung entschieden,
dass für Berufskraftfahrer gewisse Ausnahmen und Sonderregelungen gelten.

Unter nachfolgenden Links erhalten Sie alle Information vom Bundesamt für Güterverkehr:

Straßengüterverkehrsrechtliche Ausnahmen aufgrund Covid-19

Stand: 29. April 2020

Neues Ausbildungsfahrzeug
19 Mar 2020

Für die Führerscheinklassen A1 und B196 steht ab sofort ein neuer

Kymco Like II S 125i CBS Roller zur Verfügung.

Besonders in sportlicher Hinsicht setzt der LIKE S neue Maßstäbe in seiner Klasse. Denn seine horizontal gelagerte Motoraufhängung ermöglicht dem Scooter eine optimale Balance zwischen Stabilität und Wendigkeit in jeder Fahrlage. Dazu überzeugt der LIKE S mit intelligent konzipierten Komponenten, wie dem gänzlich überarbeiteten LED-Lichtsystem und praktischen Details, wie einem großzügigen Staufach unter der Sitzbank. Diese Kombination macht den LIKE S zum perfekten Roller für einen sportlichen Fahrspaß.

Neu seit Januar 2020! Motorradführerschein B196 – A1 mit Autoführerschein
17 Mar 2020


Jetzt Autoführerschein “upgraden” und 125 ccm Motorräder fahren.

Seit Ende Dezember 2019 besteht die Möglichkeit mit Deinem Autoführerschein Motorräder der Klasse A1 zu fahren. Das besondere hierbei? Es muss keine Prüfung ableget werden! Es reicht lediglich eine kurze Ausbildung in unserer Fahrschule. Mit diesem Ausbildungsnachweis bekommst du dann Deinen neuen Führerschein!



Die Voraussetzungen für den B196 Führerschein:


- Vorbesitz der Klasse B (mindestens 5 Jahre)
- Mindestalter von 25 Jahren
- Eine theoretische und praktische Schulung:
   - 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und
   - 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht


Es ist keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!



So bekommst Du deinen B196 Führerschein:

Absolviere die Ausbildung für den B196 Führerschein in einer unserer Fahrschulen in Balingen oder Frommern. Mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passfoto kannst Du auf dem Amt den neuen Führerschein beantragen.


Solltest Du Fragen zu dem B196 Führerschein haben, kannst Du uns gerne jederzeit anrufen oder kontaktieren.


E-Leichtkrafträder und 125 cm³ Motorräder fahren ohne Prüfung.

Die im Verordnungsentwurf beschriebene Definition der Klasse A1 schließt das Führen von E-Leichtkrafträdern mit ein.

 

>> Hier ein PDF mit Antworten zu den häufigsten Fragen.
Wegfall Automatik Eintrag - Ausbildungsfahrzeug: VW Golf Join 2,0 Automatik
25 Feb 2020

Kupplung und Schaltung beherrschen, aber ... Wegfall Automatik Eintrag

Am 28. November 2019 informierte Ministerialrätin Renate Bartelt-Lehrfeld, Leiterin Referat StV11, dass die EU-Kommission dem deutschen Wunsch nach Erleichterungen bei der Automatikregelung zugestimmt hat.

Somit ist nun amtlich: Eine auf einem Pkw ohne Kupplungspedal abgelegte praktische Fahrerlaubnisprüfung führt künftig nicht mehr in jedem Fall zu einer Beschränkung der Fahrerlaubnis im Sinne der aktuellen Fassung des § 17 Absatz 6 FeV.

Die Bestimmung passt nicht mehr in das Zeitalter des Elektrofahrzeugs und wird wohl in absehbarer Zeit ergänzt werden:

Wer auf einem Pkw ohne Kupplung geprüft wurde, aber

- während mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen mit Kupplungspedal geschult wurde und

- in einem mindestens 15-minütigen Fahrtest die Beherrschung eines Schaltwagens mit Kupplungspedal nachgewiesen hat,

erhält einen Führerschein ohne die beschränkende Schlüsselzahl 78. Schulung und Test liegen in der Hand der Fahrschule, die beides bescheinigen muss.

An die Stelle der bisherigen dreißigminütigen zusätzlichen „Schalt-Prüfung“ durch eine Technische Prüfstelle tritt also der Fahrtest der Fahrschule. Und nur wenn die Schulung und das Bestehen des Tests durch eine rechtsverbindliche Unterschrift der Fahrschule auf einer entsprechenden Bescheinigung dokumentiert wurde, darf die Fahrerlaubnisbehörde auf den Eintrag der Schlüsselzahl 78 verzichten.

>> Hier die Pressemiteilung der Verkehrsministeriums Baden-Württemberg

Kupplung und Schaltung beherrschen, aber ... Wegfall Automatik Eintrag
21 Feb 2020

Am 28. November 2019 informierte Ministerialrätin Renate Bartelt-Lehrfeld, Leiterin Referat StV11, dass die EU-Kommission dem deutschen Wunsch nach Erleichterungen bei der Automatikregelung zugestimmt hat.

Somit ist nun amtlich: Eine auf einem Pkw ohne Kupplungspedal abgelegte praktische Fahrerlaubnisprüfung führt künftig nicht mehr in jedem Fall zu einer Beschränkung der Fahrerlaubnis im Sinne der aktuellen Fassung des § 17 Absatz 6 FeV.

Die Bestimmung passt nicht mehr in das Zeitalter des Elektrofahrzeugs und wird wohl in absehbarer Zeit ergänzt werden:

Wer auf einem Pkw ohne Kupplung geprüft wurde, aber

- während mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen mit Kupplungspedal geschult wurde und

- in einem mindestens 15-minütigen Fahrtest die Beherrschung eines Schaltwagens mit Kupplungspedal nachgewiesen hat,

erhält einen Führerschein ohne die beschränkende Schlüsselzahl 78. Schulung und Test liegen in der Hand der Fahrschule, die beides bescheinigen muss.

An die Stelle der bisherigen dreißigminütigen zusätzlichen „Schalt-Prüfung“ durch eine Technische Prüfstelle tritt also der Fahrtest der Fahrschule. Und nur wenn die Schulung und das Bestehen des Tests durch eine rechtsverbindliche Unterschrift der Fahrschule auf einer entsprechenden Bescheinigung dokumentiert wurde, darf die Fahrerlaubnisbehörde auf den Eintrag der Schlüsselzahl 78 verzichten.

>> Hier die Pressemiteilung der Verkehrsministeriums Baden-Württemberg

Neues Fahreignungs-Bewertungssystem
23 Oct 2019

Mit dem neuen "Fahreignungsregister" (FAER) wird das Verkehrszentralregister (VZR)
und mit dem "Fahreignungs-Bewertungssystem" das "Mehrfachtäter-Punktsystem" abgelöst.

Das neue Fahreignungsregister startet am 1. Mai 2014.
Das Register wird einfacher, gerechter und transparenter; die Verkehrssicherheit wird erhöht.
Die Regelungen wurden zuletzt im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vereinbart.
Das Gesetz wurde am 30. August 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet, die erforderliche Verordnung
am 11. November 2013.

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