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Kupplung und Schaltung beherrschen, aber ... Wegfall Automatik Eintrag

Am 28. November 2019 informierte Ministerialrätin Renate Bartelt-Lehrfeld, Leiterin Referat StV11, dass die EU-Kommission dem deutschen Wunsch nach Erleichterungen bei der Automatikregelung zugestimmt hat.

Somit ist nun amtlich: Eine auf einem Pkw ohne Kupplungspedal abgelegte praktische Fahrerlaubnisprüfung führt künftig nicht mehr in jedem Fall zu einer Beschränkung der Fahrerlaubnis im Sinne der aktuellen Fassung des § 17 Absatz 6 FeV.

Die Bestimmung passt nicht mehr in das Zeitalter des Elektrofahrzeugs und wird wohl in absehbarer Zeit ergänzt werden:

Wer auf einem Pkw ohne Kupplung geprüft wurde, aber

- während mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen mit Kupplungspedal geschult wurde und

- in einem mindestens 15-minütigen Fahrtest die Beherrschung eines Schaltwagens mit Kupplungspedal nachgewiesen hat,

erhält einen Führerschein ohne die beschränkende Schlüsselzahl 78. Schulung und Test liegen in der Hand der Fahrschule, die beides bescheinigen muss.

An die Stelle der bisherigen dreißigminütigen zusätzlichen „Schalt-Prüfung“ durch eine Technische Prüfstelle tritt also der Fahrtest der Fahrschule. Und nur wenn die Schulung und das Bestehen des Tests durch eine rechtsverbindliche Unterschrift der Fahrschule auf einer entsprechenden Bescheinigung dokumentiert wurde, darf die Fahrerlaubnisbehörde auf den Eintrag der Schlüsselzahl 78 verzichten.

>> Hier die Pressemiteilung der Verkehrsministeriums Baden-Württemberg

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Posted on 21 Feb 2020 by admin
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