Vor dem Hintergrund der Verbreitung des Coronavirus hat die Bundesregierung entschieden,
dass für Berufskraftfahrer gewisse Ausnahmen und Sonderregelungen gelten.
Unter nachfolgenden Links erhalten Sie alle Information vom Bundesamt für Güterverkehr:
Straßengüterverkehrsrechtliche Ausnahmen aufgrund Covid-19
Stand: 29. April 2020